Neues Baurecht

Das bislang nur im allgemeinen Werkvertragsrecht enthaltene Baurecht (§§ 631 ff BGB), also die gesetzlichen Regeln zum Hausbau, sind völlig neu im BGB geregelt worden. Die Regeln gelten seit dem 01.01.2018. Bislang galten für die Bestellung eines Schnitzels im Restaurant und für den Bau eines Einfamilienhauses im Wesentlichen die selben Spielregeln. Man spricht hier von der größten Reform des Werkvertragsrecht seit des über 120-jährigen Bestehens des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die neuen Regeln finden sich in den §§ 650a ff BGB. Aber auch der Architekten (§ 650p BGB)- und Bauträgervertrag (§ 650u BGB) wird gesetzlich neu geregelt. Die neuen Regeln gelten für Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden. Verträge, die bis einschließlich zum 31. Dezember 2017 geschlossen wurden, richten sich nach dem bis dahin bestehenden Recht.