„Einen Rechtsanwalt nehmen? Das ist doch viel zu teuer! Wie soll ich die Kosten bezahlen?“ Diese Gedanken haben schon oft dazu geführt, dass bestehende Rechte nicht durchgesetzt wurden. Die Rechtsanwaltskanzlei Banaszkiewicz wird mit Ihnen die Zusammensetzung der Gebühren und die Abrechnung transparent erörtern. Die vom Gesetz vorgeschriebene Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wird mit Ihnen nachvollziehbar besprochen.
Das Anwaltshonorar wird in zivilrechtlichen Angelegenheiten an dem Geldwert orientiert, der dem Streit zugrunde liegt. Umfang und Schwierigkeit, aber auch die finanziellen Mittel des Auftraggebers fließen in die Gebührenberechnung ein.
Auch freie Honorarvereinbarungen sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Grenzen zulässig.
Grundsätzlich gilt, dass im Falle des Obsiegens die gegenerische Partei Gerichtskosten und Anwaltskosten zu übernehmen hat. Eine Ausnahme bildet das Arbeitsrecht. In strafrechtlichen Angelegenheiten erfolgt staatliche Unterstützung über die so genannte Pflichtverteidigung.
In Verkehrsunfallangelegenheiten ist bei einem fremdverschuldeten Unfall die gegenerische Versicherung dazu verpflichtet, die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu übernehmen. Daher sollten Sie bei jedem Unfall den Rechtsanwalt des Vertrauens fragen. Bei einem Mitverschulden bekommen Sie sowohl Ihren Schaden als auch die entstandenen Kosten nur entsprechend des Mitverursachungsanteils ersetzt. Eine bestehende Verkehrsrechtschutzversicherung kommt jedoch für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten auf.
Erstberatung
Zum 01.07.2006 hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Gebühren für Beratung und Gutachten aufgehoben. Der Anwalt soll in diesen Fällen nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht dem Rechtsanwalt (ohne Gebührenvereinbarung) maximal eine Gebühr von 297,50 € (bei einer Erstberatung: 226,10 €) zu.
Ich rechne regelmäßig für eine Erstberatung, die sich über einen Zeitraum von ca. 1 Stunde erstreckt eine pauschale Gebühr von 160,00 € brutto ab.
Staatliche Unterstützung
Unter Umständen gibt es die Möglichkeit staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen:
Beratungshilfe
Menschen mit niedrigem Einkommen haben die Möglichkeit gegen eine Eigenleistung von 15 € Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu erhalten.
Prozesskostenhilfe
Jede Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, hat u.U. Anrecht auf Prozesskostenhilfe. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung muss aber hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
Pflichtverteidiger
In strafrechtlichen Angelgenheiten besteht keine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, einen Anwalt als Pflichtverteidiger beigeordenet zu erhalten. In diesem Falle werden die Anwaltskosten zunächst vom Staat übernommen.
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