Raphael Banaszkiewicz
Rechtsanwalt

Zivilrecht

Zivilrecht/Zivilprozessrecht
Im Zivilrecht werden die rechtlichen Beziehungen zwischen juristischen oder natürlichen Personen, das heißt, zwischen Unternehmen und/oder Privatpersonen geregelt. Zum Zivilrecht zählt die Ausarbeitung von Grundstückkaufverträgen und die Überprüfung von Leasingverträgen genauso wie die Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), deren Überprüfung sowie die Durchsetzung der vertraglichen Vereinbarungen. Den Gang eines Zivilprozesses regelt hauptsächlich die Zivilprozessordnung (ZPO). Wir vertreten Sie kompetent in entsprechenden Verfahren und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.

Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist ein sehr kompliziertes und umfangreiches Rechtsteilgebiet, das mit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wurde. Das Zustandekommen eines Vertrages wird in den §§ 145 ff. BGB geregelt. Von einem Vertrag spricht man, wenn mindestens zwei Verhandlungspartner eine Einigung über eine Rechtsfolge treffen.

Ein Rechtsgeschäft ist es schon dann, wenn durch mindestens eine Willenserklärung ein rechtlicher Erfolg bezweckt wird. Die Vereinbarung muss so formuliert sein, dass sich die Rechtsfolge unmittelbar selbst ergibt. Der Vertragsabschluss ist meistens ein mehrseitiges Rechtsgeschäft. Mehrseitige Rechtsgeschäfte sind daran zu erkennen, dass mindestens zwei Personen ihre Erklärungen abgeben müssen.

Bei einseitigen Rechtsgeschäften muss nur eine Person eine Erklärung abgeben. (z.B. Schenkung)

Internetrecht
Das Onlinerecht beschäftigt sich hauptsächlich mit den rechtlichen Problemen während der Verwendung des Internets. Es ist eigentlich kein eigenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich zusammen aus allgemeinem und besonderem Zivilrecht, der Frage des Vertragsschlusses und der Gewährleistung. Es behandelt die besonderen Informationspflichten bei der Nutzung des Internets und problematisiert die Besonderheiten der im Offline-Geschäft nur aus Kulanz gewährten Widerrufs- und Rückgaberechte. Das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht sind Teilgebiete des Rechts, die Abmahnungen wegen unerlaubten Downloads oder im Internet benutzter nicht korrekt lizenzierter Fotos betreffen.

Mietrecht
Ein Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zu einer zeitweisen bestimmten Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt. Auf der einen Seite steht der Vermieter, der dazu verpflichtet ist, dem Mieter die gemietete Sache zum Gebrauch zu stellen, während der Mieter die Zahlung der vereinbarten Miete als Gegenleistung übernimmt. Mieten kann man bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die für den Gebrauch geeignet sind. Wenn Ihnen also ein freundlicher Dienstleister im Autohaus einen Mietwagen zur kostenlosen Nutzung während der Reparaturzeit überlässt, handelt es sich eigentlich um einen Leihwagen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch hat darüber hinaus

  • Darlehensverträge
  • Pachtverträge
  • Dienstverträge
  • Werkverträge
  • Tauschverträge
  • den Reisevertrag
  • aber auch den Maklervertrag
  • seit neuestem sogar den Behandlungsvertrag kodifiziert.


Andere alltägliche Besonderheiten wie zum Beispiel den

  • Handynutzungsvertrag oder die Konzertkartenbestellung

wird man allerdings vergeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch suchen.