Raphael Banaszkiewicz
Rechtsanwalt

Arbeitsrecht

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber, wodurch wir das Arbeitsrecht aus jeder Perspektive kennen.

Im Arbeitsrecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und um die Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Erst die Betrachtung der beiden Hauptparteien dieses Rechtsbereiches gewährleistet ein umfassendes Gespür für individuelle Probleme. Zu Ihrem Vorteil vertreten wir daher als Rechtsanwaltskanzlei sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Daher können wir Ihnen eine individuelle Betreuung anbieten, ganz gleich ob aus Arbeitnehmer- oder Arbeitgebersicht.

Arbeitnehmer

Die weit verbreitete Assoziation von Anwalt und Kosten hält viele Menschen immer noch davon ab, Kanzleien aktiv zu kontaktieren. Es sei denn, es handelt sich um eine dringende und unausweichliche Rechtsstreitigkeit, wie beispielsweise im Falle einer Versetzung, Abmahnung oder gar einer Kündigung. Dafür gibt es durchaus Gründe, uns für weitere Beratungstätigkeiten zu kontaktieren. Wir legen besonderen Wert auf einhundertprozentige Kostentransparenz, denn die Prüfung, beispielsweise eines Arbeitsvertrages, kann sich durchaus für Sie rechnen.

Kündigung

Eine Kündigung kann zu einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und ihrer Familie führen. Hier gilt es, schnell zu handeln. Der Gesetzgeber gibt Ihnen nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um gerichtlich hiergegen vorzugehen.

Abmahnung

Oftmals ist eine Abmahnung die Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung. Um diese verhaltensbedingte Kündigung aussprechen zu können, bedarf es im Regelfall einer vorherigen Abmahnung. Jedoch muss eine Abmahnung, um wirksam zu sein, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Arbeitsverträge

Auch wenn ein Arbeitsvertrag grundsätzlich mündlich geschlossen werden kann, sollten Sie sich hierauf nicht einlassen, da dies spätestens bei Konflikten zu Unklarheiten führt. Bestehen Sie immer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Arbeitszeugnis

Die Zeugnissprache zu verstehen, ist nicht immer einfach. Durch die Verwendung bestimmter Formulierungen wissen künftige Arbeitgeber sehr schnell, ob Ihr letztes Arbeitsverhältnis von Harmonie geprägt war oder nicht.

Aufhebungsvertrag

Die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages ist für den Arbeitgeber eine sehr elegante Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, um den regulären Kündigungsschutz zu umgehen. Nicht immer zum Vorteil des Arbeitnehmers. Daher sollten Sie unbedingt auf eine entsprechende Bedenkzeit bestehen und sich Rechtsrat einholen.

Lohn und Gehalt

Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer zur Zahlung von Lohn bzw. Gehalt verpflichtet. Hierzu zählen auch vertraglich zugesicherte Lohn- oder Gehaltsbestandteile wie Gratifikationen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Provisionen usw.

Wichtig ist, dass Sie in diesem Zusammenhang etwaige Ausschlussfristen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche beachten. Diese können sowohl im Arbeitsvertrag, als auch in einem Tarifvertrag enthalten sein.


Arbeitgeber

Arbeitsverträge

Der Standardarbeitsvertrag passt manchmal, aber nicht immer. Bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge sollten Sie immer die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigen, um im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses nicht Schiffbruch zu erleiden. Daher ist ein guter Arbeitsvertrag bares Geld wert!

Kündigung

Gerade größere Unternehmen unterliegen dem strengeren Regime des Kündigungsschutzgesetzes. Gerne unterstützen wir Sie bei verhaltens-, personen-, und betriebsbedingten Kündigungen.

Auch gilt es, einen etwaig bestehenden besonderen Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmer zu beachten. Eine unüberlegte Kündigung kann hier sehr schnell zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch führen.