Raphael Banaszkiewicz
Rechtsanwalt

Alles eine Frage der Technik!

Aufsehen erregte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom August 2009, nach der ein mutmaßlicher Temposünder freigesprochen wurde, weil das Überwachungsvideo der Polizei im Verfahren für unverwertbar erklärt wurde. Die Verfassungsrichter urteilten zu einem konkreten Fall in Norddeutschland. Die zur Videoaufzeichnung benutzte Technik und das zum Einsatz der Technik ermächtigende „Gesetz“ waren unzureichend. Der Videodreh wurde als unzulässiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewertet. Das Video wurde nicht als Beweismittel zugelassen.

Mit Spannung wurde die Handhabung dieses Beschlusses durch die „Bußgeldgerichte“ erwartet.
Das OLG Thüringen entschied am 06.01.2010 in einem ähnlichen Fall, dass die Videoaufzeichnung verwertet werden darf, weil die Aufnahme nicht nebenbei und ohne Anlass, sondern aufgrund eines konkreten Anfangsverdachtes gefertigt wurde. Mit dem gleichen Ergebnis urteilt das OLG Stuttgart am 29.01.2010. Das dort benutzte ViBrAM-BAMAS Messverfahren garantiere, dass eine Nahaufnahme, die Fahrer und Kennzeichen erkennen lasse, erst nach konkretem Anfangsverdacht -zum Beispiel der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes- gefertigt werde.In Cottbus und Umgebung setzen Polizeibeamte gerne das Police-Pilot-System ProViDa 2000 ein. Nach einer Mitte Februar 2010 erlassenen Entscheidung des Amtsgerichtes Lübben besteht für den Einsatz dieser speziellen Videotechnik in Brandenburg keine ausreichende gesetzliche Grundlage, was zu einem Verwertungsverbot der Videos in Bußgeldverfahren führt.
 
In einer von meiner Kanzlei vertretenen Sache sprach in Anlehnung an die Entscheidung des Verfassungsgerichtes das Amtsgericht die betroffene Autofahrerin frei.Die Videotechnik des ProViDa-Systems gab bereits vor 3 Jahren schon einmal Anlass zu Beanstandungen. Probleme mit der Eichung des Systems waren aufgetreten. In Nordrhein-Westfalen wurden daraufhin 2007 etliche ProViDa-Fahrzeuge vom Innenministerium stillgelegt.Raphael Banaszkiewicz, Rechtsanwalt